Vermittlung von Taxifahrten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Nutzung der Taxivermittlung von Taxi Liechtenstein durch Fahrgäste.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Vermittlungsleistung ist Taxi Liechtenstein – BITTE RECHTSTRÄGER ERGÄNZEN, BITTE STRASSE UND HAUSNUMMER ERGÄNZEN, FL-BITTE ERGÄNZEN. Diese AGB gelten für Fahrtanfragen, die über unsere Zentrale entgegengenommen und an teilnehmende Taxiunternehmen vermittelt werden.

2. Rolle der Zentrale und Vertragspartner

Taxi Liechtenstein vermittelt Beförderungsleistungen. Soweit bei der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, kommt der Beförderungsvertrag unmittelbar zwischen dem Fahrgast und dem ausführenden Taxiunternehmen zustande. Das ausführende Unternehmen ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Fahrt verantwortlich.

3. Anfrage und Vermittlung

Eine Fahrtanfrage stellt noch keine Garantie dar, dass ein Fahrzeug verfügbar ist. Ein Auftrag gilt als vermittelt, sobald die Annahme oder die Fahrzeugzuteilung bestätigt wurde. Der Fahrgast ist verpflichtet, korrekte Angaben zu Abholort, Ziel, Zeit, Personenzahl, Gepäck und besonderen Anforderungen zu machen.

4. Preise und Zahlung

Für die Beförderungsleistung gelten die Tarife und Preisangaben des ausführenden Taxiunternehmens beziehungsweise anwendbare gesetzliche Tarife. Etwaige Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich an das ausführende Taxiunternehmen mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln.

5. Wartezeit, Verspätung und Nichtantreffen

Der Fahrgast soll zum vereinbarten Zeitpunkt am bestätigten Abholort erreichbar und abfahrbereit sein. Verkehrs-, Wetter- und andere ausserhalb des Einflussbereichs liegende Umstände können zu Verzögerungen führen. Bei erheblicher Verspätung bemüht sich die Zentrale um Information und eine zumutbare Ersatzlösung, soweit möglich.

6. Änderung und Stornierung

Änderungen und Stornierungen sind der Zentrale so früh wie möglich mitzuteilen. Kosten können entstehen, wenn das ausführende Taxi bereits disponiert oder angefahren ist. Über anfallende Gebühren und deren Höhe ist vor Vertragsschluss beziehungsweise bei der Bestätigung transparent zu informieren.

7. Pflichten des Fahrgasts

Anweisungen des Fahrpersonals zur Sicherheit sind zu befolgen. Der Fahrgast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm schuldhaft verursachte Schäden oder ausserordentliche Reinigungskosten. Die Beförderung kann aus sachlichen Sicherheitsgründen abgelehnt oder beendet werden.

8. Haftung der Vermittlungszentrale

Taxi Liechtenstein haftet für Schäden aus der eigenen Vermittlungsleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Durchführung der Beförderung und Handlungen des rechtlich selbstständigen Taxiunternehmens haftet grundsätzlich das ausführende Unternehmen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Vorbehalt zwingender Verbraucherschutzbestimmungen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.